Allgemeine Geschäftbedingungen (AGBs)
von deLuxeTuning.de / Quanme.de , Kiel :

§1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Verträge, die wir im Geschäftsverkehr abschließen, insbesondere für die Herstellung und Lieferung unserer Produkte und Angebote, sowie sonstige Leistungen und Dienste über, oder auf unseren Internetauftritten.

1.2 Hiervon ausgenommen sind ausdrücklich Dienste oder Leistungen über sogenannte "Drittanbieter", die nicht von deLuxeTuning.de / Quanme.de selbst stammen, sondern von einem Dritten angeboten werden. Für diese Dienste gelten ausschließlich die von dem Dritten eingestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Diese AGB werden nicht abgelöst durch eventuelle AGBs unserer Vertragspartner.

§2 Prospekte, Angebote, Angaben, Preise, Stornierungen
2.1 Alle unsere Angebote und Angaben sind unverbindlich bis zum Zeitpunkt einer Auftragsbestätigung, die in der Regel via E-Mail erfolgt.

2.2 Die in unseren Prospekten und allgemeinen Leistungsbeschreibungen aller Art gemachten Angaben sind unverbindlich und enthalten Toleranzen. Maße, Gewicht und andere Kennzahlen, werden erst verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich in den Vertrag mit einbezogen haben. Unsere Geschäftspartner erkennen mit Abschluss des Vertrages an, dass sie sich durch Einsicht in die Vorhandenen Artikel-, Angebots-, Leistungs- oder Dienstbeschreibungen, Pläne oder sonstige Unterlagen, über den genauen Inhalt unserer Leistung unterrichtet haben, und mit diesen einverstanden sind.

2.3 Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler, oder andere Irrtümer in sämtlichen von uns vorgelegten oder zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien (z.B. Prospekten, Artikelbeschreibungen, Angeboten usw.) bleiben unverbindlich. Im übrigen verpflichten uns nachgewiesene Irrtümer, insbesondere Schreib-, Druck- und Rechenfehler auch dann nicht zur Ausführung unserer Leistungen, wenn sie unserem Vertragspartner nicht bekannt gewesen sind. Einer besonderen Anfechtung bedarf es nicht.

2.4 Sofern wir Leistungsanforderungen bestimmen oder zusagen, sind diese verbindlich.

2.5 Verbindlich zustande kommende Verträge können durch unsere Kunden nicht einseitig storniert werden. Sollte es dennoch geschehen, steht uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% des Nettoauftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer zuzüglich Kosten für schon eventuell begonnene oder geleistete Leistungen als Vertragsstrafe zu. Es bleibt uns vorbehalten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung unter Anrechnung der Vertragsstrafe geltend zu machen, wenn unser Schaden höher ist.

2.6 Sofern wir bereits verbindliche Bestellungen für Material und/oder Fremdaufträge zur Erfüllung unserer Leistung abgegeben haben, hat unser Vertragspartner die Gesamten Kosten für die Leistung der Drittanbieter zu übernehmen.

2.7 Im Falle der Geltentmachung der Vertragsstrafe ist unserem Geschäftspartner das Recht eingeräumt, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Wir erklären uns in solchen Fällen bereit, die Vertragsstrafe nach unserem Ermessen zu reduzieren.

§3 Eigentums- und Urheberrecht an Unterlagen, Modellen, Grafiken und Vorlagen
3.1 An Zeichnungen, Mustern, Entwürfen, Vorlagen, Grafiken, Diagrammen, Herstellungsvorschriften, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen, sowie Marken, die wir unseren Geschäftspartnern im Zuge der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung überlassen, behalten wir uns das Eigentums- uns Urheberrecht vor, soweit diese urheberrechtsfähig sind. Diese Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen sind unverzüglich von unserem Geschäftspartner an uns zurückzugeben, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, oder der Auftrag abgewickelt ist.

3.2 Soweit wir Modelle, Werkstücke, Muster oder Vorlagen enthalten, sind diese kostenfrei zu übergeben. Uns entstehende Kosten, auch für die Beschaffung oder Herstellung solcher Gegenstände, werden uns erstattet. Kosten für Instandhaltung und/oder Änderungen trägt unser Kunde, der auch für die technisch richtige Konstruktion und Qualität einsteht. Er behält das Eigentum, soweit es nicht ausdrücklich an uns übertragen wurde.

3.3 Auf unsere Anforderung ist der Gegenstand innerhalb einer Frist von 7 Werktagen anzunehmen. Die Rückgabe erfolgt über einen von uns gewählten Postweg, deren Kosten vom Kunden übernommen werden. In der Regel geschieht der Versand über die deutsche Post bzw. DHL und deren Konditionen. Für den Versand wird bei dem entsprechenden Anbieter ein angemessener Versandservice gewählt, der aber nicht unbedingt Versichert sein muss, solange es nicht vom Kunden ausdrücklich anders gewünscht wird.

3.4 Sollte keine Reaktion innerhalb 7 Werktagen nach unserer Anforderung eintreffen, geht der Gegenstand automatisch in unser Eigentum über, sofern wir dies möchten.

3.5 Grundsätzlich sind wir nicht zur Prüfung bestehender Marken- und Schutzrechte verpflichtet, für deren Wiedergabe uns ein Auftrag erteilt wird. Dies gilt auch für auftragsgemäß von uns hergestellte Zeichnungen, Grafiken, Entwürfe usw.. Mit Auftragserteilung haftet der Besteller für die Reproduktionsberechtigung der von ihm in Auftrag gegebenen Motive.

3.6 Der Vertragspartner/der Besteller hat zu Prüfen, und versichert uns ausdrücklich, das alle Daten jeder Art (Grafiken, Muster, Unterlagen, Motive, Texte, Schriftzüge, Angaben aller Art usw.), die uns übermittelt und zur Verfügung gestellt werden, dem Urheberrecht, Markenschutzrecht und anderen Schutzrechten entsprechen, und besonders mit Ausführung unser Leistung keines dieser Rechte verletzt wird. Sollte dies missachtet werden steht der Vertragspartner/Besteller für den vollen Schaden ein, und berechtigt uns ohne Nachfrage alle Daten die uns vorliegen, auf Anfrage des Geschädigten oder dessen Vertreter, diese an diese zu übermitteln.

§4 Leistungs- bzw. Erfüllungsort; Leistungs- bzw. Lieferfristen, höhere Gewalt
4.1 Wir Liefern grundsätzlich ab Werk Kiel. Leistungs- bzw. Erfüllungsort ist unser Werk Kiel.

4.2 Leistungs- bzw. Lieferfristen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich bestätigt haben. Der Lauf dieser Fristen beginnt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem wir die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen und von unserem Geschäftspartner zu liefernden Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Muster, Genehmigungen und Freigaben, Grafiken, Motive, Texte und Schriftzüge, vollständig vorliegen haben.

4.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, eine vereinbarte Leistungs- bzw. Lieferfrist zu verlängern. Die Verlängerung beinhaltet die Dauer des Ereignisses der höheren Gewalt und die Zeit, die erforderlich ist, um die den Arbeitsablauf beinhalteten Folgen zu beseitigen. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Einhaltung der vereinbarten Leistungs- bzw. Lieferfrist ohne unser Verschulden versendlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Feuer, erhebliche Verkehrsbehinderungen, Rohstoffmangel, Energieknappheit, Störung des Betriebes oder des Transportes, einschließlich Streik und Aussperrung, innere Unruhen oder Notstandssituationen, gleich ob solche Störungen bei uns selbst oder unseren Lieferanten oder im öffentlichen Verkehr eintreten.

4.4 Bei Verlust der Sendung über einen Drittanbieter, sind wir nicht zur Haftung verpflichtet. Daher Haften wir nicht für Schäden die durch Drittanbieter geschehen. Schadensansprüche sind vom Vertragspartner selbst direkt bei dem verantwortlichen Drittanbieter zu stellen.

4.5 Der Geschäftspartner gewährt uns eine Abweichung der Liefermenge zur Bestellmenge von +/-10%.

§5 Abnahme, Gefahrenübergang
5.1 Unser Geschäftspartner hat das Recht, die Ware in unserem Werk auf eigene Kosten zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Bei Druckerzeugnissen hat der Geschäftspartner, wenn er dies ausdrücklich wünscht, das Recht sich auf eigene Kosten, vor Beginn der Leistung, ein Druckmuster zusenden zu lassen. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware anzunehmen, wenn diese keine wesentliche Mängel aufweist.

5.2 Erfolgt keine Abnahme oder Abholung durch unseren Geschäftspartner, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Geschäftspartners zu versenden, einzulagern oder zu vernichten.

5.3 Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ihrer Abholung durch unseres Geschäftspartners, oder sofern die Vorraussetzung nach Abs. 5.2 vorliegen, nach Versendung oder durch Einlagerung durch uns auf unseren Geschäftspartner über.

§6 Verpackung, Versand
6.1 Die Verpackung der gefertigten Ware wird von uns nach pflichtgemäßen Ermessen auf Kosten des Geschäftspartners durchgeführt. Eine Rücknahme des Verpackungsmaterials erfolgt nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Wird die Ware von uns auf Weisung des Geschäftspartners zum Versand gebracht und durch den Spediteur oder Frachtführer unbeanstandet entgegengenommen, gilt dies als Nachweis einwandfreier Verpackung.

6.2 Soweit der Geschäftspartner die von uns gefertigte Ware nicht selbst bei uns abholt, bzw. abholen lässt, führen wir die Versendung der Ware nach pflichtgemäßen Ermessen auf seine Kosten durch. Hierbei gewähren wir nicht die billigste Art der Versendung gewählt zu haben.

6.3 In der Regel versenden wir unsere Waren, so weit es möglich ist, mit der deutschen Post bzw. DHL. Unsere Lieferangaben beziehen sich daher, auf die Zeit bis zu dem Zeitpunkt an dem die Ware in die Obhut des Drittanbieters/Versandservice übergeben wurde. Ab diesen Zeitpunkt gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters und somit unter anderem auch deren Angaben zur Leistungs- bzw. Lieferzeit. Die Wahl des Versandservice ist uns allerdings frei wählbar, d.h. das der Versand nicht unbedingt via deutsche Post bzw. DHL geschehen muss. Die Wahl der Versandart ist uns ebenso frei wählbar, wobei wir möglichst die für die Ware am besten geeignete Versandart wählen, die aber nicht unbedingt versichert ist, solange unser Geschäftspartner dies nicht ausdrücklich wünscht! Die Kosten für Verpackung und Versand übernimmt der Vertragspartner, solange nichts anderes angegeben wurde.

6.4 In der Regel versenden wir die Ware innerhalb 1-3 Werktagen nach eingang der Zahlung. Dieser Richtwert bezieht sich auf die Bestellmenge bis 100Stk (z.B. 100 Fflyer, 100 Vistenkarten oder 100 Umschläge etc...) bezogen auf die gesamte Bestellung, nicht je Artikel. Bei höheren Bestellmengen kann sich die Lieferzeit proportional erhöhen (z.B. 100Stk = 1-3 Werktage, 200 Stk = 4-6 Werktage, 300 Stk = 7-9 Werktage, usw.). Oft wird diese Zeit deutlich unterschritten, es kann aber in Ausnahmefällen dazu kommen das wir von dieser Regel gebrauch machen. - Genaue Lieferzeiten sind von Auftrag zu Auftrag unterschiedlich, für eine Lieferzeitangabe speziell für Ihren Auftrag fragen Sie uns vor der Bestellung, wir können Ihnen dann einen genaueren Zeitraum nennen unter Berücksichtigung der aktuellen Auftragslage.

6.5 Wunsch-Lieferzeiten speziell für Ihren Auftrag und Bestellmenge müssen vor der Bestellung mit uns vereinbahrt sein. Aüßerungen nach der Bestellung können nicht berücksichtigt werden und sind daher ungültig.

6.6 Die angegebenen Versandkosten in sämtlichen Angeboten sind Kosten für den unversicherten Versand innerhalb deutschem Festland, soweit Abweichungen hiervon nicht angegeben sind.

§7 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnungen
7.1 Vereinbarte Preise sind Festpreise. Sie gelten ab Leistungs- bzw. Erfüllungsort ausschließlich der Kosten für Verpackung, Fracht Porto, Versicherung, Zoll, Gebühren und weitere mit der Versendung und Übergabe der Ware verbundenen Kosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

7.2 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin 2 Wochen liegen und/oder die Materialkosten und/oder Kosten über Drittanbieter (z.B. Versandservice) steigen. Erhöhen sich danach bis zur Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.

7.3 Sofern nichts abweichendes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt unser Geschäftspartner mit der Zahlung in Verzug.

7.4 Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Restforderungen mit 10% jährlich über dem Basiszinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der europäischen Zentralbank zu verzinsen. Sofern wir höhere Verzugszinsen gegenüber unserer Bank zahlen, sind wir auch berechtigt, diese höheren Verzugszinsen gegenüber unserem Geschäftspartner geltend zu machen.

7.5 Aufrechnungen gegen unsere Ansprüche sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen zulässig. Ansonsten ist eine Aufrechnung unzulässig.

Vorstehendes gilt auch für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

§8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen, von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit unserem Geschäftspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Vollständige Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn unsere Forderungen endgültig und ohne Wiederrufsmöglichkeiten des Zahlenden oder der Zahlstelle zu unserer freien Verfügung erfüllt ist.

8.2 Unser Geschäftspartner darf über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr verfügen. Die Verarbeitung oder Veräußerung ist unzulässig, wenn sich unser Geschäftspartner uns gegenüber im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

8.3 Sofern die in unserem Eigentum stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeitet, umgebildet, verausgabt oder verteilt wird, erfolgt dies für uns, jedoch ohne Verpflichtungen für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum unseres Geschäftspartners an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Geschäftspartner verwahrt das (Mit-) Eigentum von uns unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt unser Geschäftspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen unserem Geschäftspartner widerruflich, die abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur wiederrufen werden, wenn unser Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird unser Geschäftspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt unser Geschäftspartner. Er ist uns jederzeit auskunftspflichtig über die an uns abgetretenen Forderungen und wird uns auf unser Verlangen unverzüglich sämtliche zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber Dritten erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zukommen lassen.

Bei Vertragswidrigem Verhalten unseres Geschäftspartners - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung von Herausgabeansprüchen unseres Geschäftspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§9 Haftung für Mängel an unseren Leistungen
9.1 Für Mangelfreiheit unserer Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und -fristen.

9.2 Unsere Geschäftspartner sind jedoch verpflichtet, die von uns gelieferten Waren und erbrachten Leistungen unverzüglich zu überprüfen und zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns dies unverzüglich nachzuweisen, spätestens innerhalb 2 Tage nach Übergabe.

9.3 Unser Geschäftspartner hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (Beseitigung der Mängel) einzuräumen. Wenn Nacherfüllungsversuche nicht möglich sind oder Fehlschlagen, ist er zur Minderung berechtigt. Ausgeschlossen bei Minderungen sind Materialkosten, soweit diese vertragsmäßig sind, und Kosten die bei Drittanbietern entstanden sind. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

9.4 Wir Haften nicht bei Mängel, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Handhabung, fehlerhaft oder nachlässiger Behandlung oder Wartung oder chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, oder falscher Lagerung entstanden sind. Wir haften auch nicht für verdeckte Mängel durch Lufteinschlüsse (Lunker), Maß- oder Beschaffenheitsfehler, sowie für Farbabweichungen bei Druckwaren oder Artikelbilder. Ebenfalls haften wir nicht für Leistungen und Dienste über Drittanbieter oder von Drittanbietern, auch wenn dessen Beauftragung durch uns eingeleitet wurde. Die volle Haftung und Verantwortung für die Beauftragung von Drittanbietern wird von unserem Geschäftspartner übernommen, soweit diese zur Erfüllung seines Auftrages dienen. Dieser Haftungsausschluss gilt dann nicht, wenn wir das Auftreten der Mängel grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.

9.5 Für die Lagerfähigkeit der von uns bearbeiteten Produkte übernehmen wir keine Gewähr.

9.6 Wir haften nicht für Folgeschäden. Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, geeignete Prüfmethoden anzuwenden, um die weitere Ver- oder Bearbeitung unserer Produkte mängel- und schadenfrei zu garantieren. Die Verwendung der Produkte erfolgt auf voller Eigenverantwortung unseres Geschäftspartners. Er übernimmt alle Haftungen.

§10 Gesamthaftung
10.1 Ansprüche unserer Geschäftspartner auf Schadensersatz aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsgründe sind ausgeschlossen.

10.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er gilt auch nicht für die Fälle, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden aus privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, unseren Geschäftspartner gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. In allen Fällen dieser Haftung ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf unser versicherbares Risiko, soweit diese Beschränkung zulässig ist.

§11 Veränderung der Vermögenslage
11.1 Sollten uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die auf eine Verschlechterung der Vermögenslage unseres Geschäftspartners schließen lassen, oder sollte unser Geschäftspartner den von uns gefertigten und/oder gelieferten Gegenstand des Vertrages an Dritte weiterliefern, sind wir berechtigt, Sicherheit für die Gegenleistung zu verlangen.

§12 Firmen- und Markenaufdruck
12.1 Unser Geschäftspartner berechtigt uns grundsätzlich den Aufdruck unser eigenen Firmen- und Markenbezeichnung auf sämtlichen Aufträgen, Papieren, Unterlagen, Produkte, Waren, Vorlagen, Zeichnungen, Motive usw., auch ohne spezielle Einwilligung. Wir sind grundsätzlich dazu berechtigt unsere eigenen Firmen- und Markenzeichen, Logos und Werbeslogan auf die Produkte unser Aufträge zu hinterlassen, auch ohne spezielle Einwilligung des Auftraggebers, sofern wir dies wünschen.

§13 Rabattkonto aus Userfond
13.1 Der Userfond ist ein freiwilliges Rabattsystem von deLuxeTuning.de / Quanme.de und kann jederzeit ohne Vorankündigung von deLuxeTuning.de / Quanme.de zurückgezogen werden. Die Guthaben auf den den verschiedenen Konten erlischen in diesem Fall.

13.2 Eine Auszahlung des Guthabens sowie einen Rechtsanspruch auf den Userfond ist ausgeschloßen. Ein Guthaben kann nur mit dem Rechnungsbetrag einer neuen Bestellung durch den Kunden des zugehörigen Guthabens verrechnet werden.

13.3 deLuxeTuning.de / Quanme.de hält es sich vor Guthaben ohne jeglichen Grund zu löschen oder bestimmte Kunden von dem Rabattsystem auszuschließen.

13.4 Einen Minusbetrag auf dem Userfond-Konto muss durch den zugehörigen Kunden/User nicht beglichen werden, und kann von deLuxeTuning.de / Quanme.de nicht dazu ermahnt oder zur Rechenschaft gezogen werden.

§14 Allgemeines
14.1 Die Rechtbeziehungen zwischen uns und unserem Geschäftspartner richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.

14.2 Änderungen unserer Verträge sind nur schriftlich zulässig. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.

14.3 Gerichtsstand ist Kiel, soweit diese Vereinbarung in zulässiger Weise getroffen werden kann.

14.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder ergänzungsbedürftige Bestimmung soll durch eine wirksame oder ergänzende Regelung ersetzt werden, die dem von uns gewünschten Regelungsinhalt so nah wie möglich kommt und nicht unwirksam oder ergänzungsbedürftig ist.